09.01.2023 – Die Geschichte hinter dem Bild (No. 1)
Aufbesserung der Vereinskasse
Mit dem St. Sebastianus-Patronatsfest hat nicht nur das neue Kalenderjahr begonnen, sondern das neue Schützenjahr nimmt nun nach der weihnachtlichen Winterpause wieder seinen Lauf.
Beginnend mit dem Eintritt in die JüKo und auch später nach dem Übertritt in einen anderen Verein begleiten einen Schützen die Themen "Jahresbeitrag" und "Vereinskasse", ersteres häufig mit dem Zusatz "Erhöhung", letzteres oft in Verbindung mit "(fast) leer". Die verschiedenen Vereine der Hammer Bruderschaft haben unterschiedliche Strategien entwickelt, mit dem Thema umzugehen. So bessert die schon erwähnte JüKo ihre finanziellen Mittel beispielsweise mit dem Verkauf von Getränken und kleinen Snacks bei Bruderschaftsveranstaltungen in der Schützenhalle auf. Diese Einnahmequelle steht somit anderen Vereinen nicht mehr offen - also ist Kreativität gefragt.
Unser Spieß Marc A. hat das Patronatsfest zum Anlass genommen, einen Modellversuch zur Lösung bzw. Linderung dieses Problems zu starten: "Mir ist aufgefallen, dass am Ende von Kompanie- oder Bruderschaftsveranstaltungen die Gastronomiekräfte manchmal überlastet und ausgepowert wirken. So habe ich angeboten, gegen Bezahlung den Aufräum- und Reinigungsservice in unserem Stammlokal zunächst für den von unserer Kompanie genutzten Raum zu übernehmen. Der erste Testlauf wurde inzwischen erfolgreich beendet (siehe Bild). Dank des von der deutschen Regierung festgelegten Mindestlohns ist hier schon ein schönes Sümmchen in zweistelliger Höhe für unseren Kassierer zusammengekommen. Der Modellversuch läuft bis Ende Oktober diesen Jahres und ich werde in der nächsten Generalversammlung darüber berichten."
Auch die Pächterin des Kapellchens, Claudia, ist von dem Engagement überzeugt: "Marc hat die erstmals von ihm übernommene Aufgabe zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt. Es ist schon beachtlich, was er nach dem langen Sebastianustag noch geleistet hat. Es waren nur noch geringfügige Nacharbeiten notwendig, das werden wir aber kurzfristig im Griff haben - die nächsten Kompaniekrönungsbälle stehen an und somit sind weitere Trainings möglich. Definitiv ein Zukunftsmodell!" Marc A. strahlt.
Marc führt weiter aus: "Ich trage mich mit dem Gedanken, diese Aufgabe auch in den von anderen Kompanien genutzten Bereichen unseres Vereinslokals im Herzen Hamms zu übernehmen. Neben der schon erfolgten Anreise ergeben sich weitere Synergieeffekte, wenn ich beispielsweise einmal das Arbeitsmaterial in Händen halte. Darüber hinaus gibt es weitere Cross-Selling-Potentiale: ich habe Kontakt mit einem professionellen Fotografen für eine Kooperation zur Erstellung eines Kalenders mit putzenden Schützenbrüdern aufgenommen - der Markt hierfür ist im gesamten Rheinland und am Niederrhein auf jeden Fall da! Nach ersten Abschätzungen lassen sich hier nebenbei vierstellige Beträge erzielen - ein Meilenstein in der Kompaniefinanzierung des 21. Jahrhunderts."
Allerdings wurden auch andere Schützenbrüder der Kompanie 'Heimattreue Hammer' befragt, die das Thema eher kritisch betrachten und ein Ablenkungsmannöver des neu gewählten Spießes vermuten. Ein der Redaktion namentlich bekannter Heimattreuer, der aber nicht genannt werden will, spricht aus, was viele denken: "Durch die hohe Disziplin der Kompanie während der Schützenfeste der letzten 10 Jahre fließen die Speißstrafen nicht mehr so üppig in die Kasse wie in früheren Jahren. Der neue Spieß sucht nach einem Modell, den Ertrag zu steigern. Hier kommt das Ersetzen der bisherigen Geldstrafen durch neue zu verhängende Arbeitsstrafen ins Spiel. Der abgeschöpfte Gewinn von einer beispielsweise dreistündigen Arbeitsstrafe (es soll hier zukünftig von "Sozialstunden" gesprochen werden) im Kapellchen für das Fehlen bei einer Parade ist deutlich höher als der aktuelle Betrag (Spießstrafenkatalog). Somit dient der angebliche Modellversuch nur der Verschleierung des perfiden aber wahren Zwecks."
Unabhängig von den goldenen Zeiten, denen die Kompanie aufgrund dieser bahnbrechenden Idee ihres Spießes entgegen sieht, besteht der Kassierer weiterhin auf der fristgerechten Bezahlung des festgesetzten Beitrags bis zum 31. März des laufenden Jahres.
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